Informationen zur Grundsteuerreform
Die Gemeinde Hohenau empfiehlt allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die Bescheide des Finanzamts, soweit schon zugegangen, noch vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform (01.01.2025) auf Richtigkeit der Grundstücksflächen, Wohn- und Nutzflächen zu überprüfen. Es sollte auch auf die Zuordnung (bebauter Grundbesitz, unbebaute Grundstücke und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) geachtet werden. Landwirtschaftliche Flächen sind in der Grundsteuererklärung unbedingt als solche anzugeben, unabhängig vom Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft. In aller Regel existieren separate Aktenzeichen. Keinesfalls sollen Grün-, Wald- oder Ackerflächen zusammen mit der Erklärung für das Wohneigentum abgegeben werden. Das führt zu falschen Bewertungen. Nur durch korrekte Grundsteuererklärungen können falsche Grundsteuerbescheide und deren Vollzug vermieden werden!!!
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