Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Informationen zur Grundsteuerreform

08. 07. 2024

Die Gemeinde Hohenau empfiehlt allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die Bescheide des Finanzamts, soweit schon zugegangen, noch vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform (01.01.2025) auf Richtigkeit der Grundstücksflächen, Wohn- und Nutzflächen zu überprüfen. Es sollte auch auf die Zuordnung (bebauter Grundbesitz, unbebaute Grundstücke und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) geachtet werden. Landwirtschaftliche Flächen sind in der Grundsteuererklärung unbedingt als solche anzugeben, unabhängig vom Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft. In aller Regel existieren separate Aktenzeichen. Keinesfalls sollen Grün-, Wald- oder Ackerflächen zusammen mit der Erklärung für das Wohneigentum abgegeben werden. Das führt zu falschen Bewertungen. Nur durch korrekte Grundsteuererklärungen können falsche Grundsteuerbescheide und deren Vollzug vermieden werden!!!

 

Bild zur Meldung: Informationen zur Grundsteuerreform

Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

21. 11. 2024 - Uhr

 

22. 11. 2024 - Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr

 
 
 

 Digitales Amt 

 

 581_Gemeinde-Hohenau 

Partnerstadt Toszek

Partnergemeinde

Toszek, Polen

 

 FRG LOGO 

 

FNBW

 

NP-BayerischerWAld

 

 
Besucher
 
109068
 
Gemeindeverwaltung
 

Dorfplatz 22
94545 Hohenau (Niederbayern)
  (08558) 9604-0
  (08558) 9604-40
 

 

 
 
Wetter
 
 
 

 

ButtonFahrplanauskunft


ImageFilm MADE Hohenau

 

Interaktiver Stadtplan

Mängelmelder Bayernwerk

aktivCARD Bayerischer Wald

 

Förderhinweis Hinterglasbildmuseum