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Informationen zur Grundsteuerreform

08. 07. 2024

Die Gemeinde Hohenau empfiehlt allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die Bescheide des Finanzamts, soweit schon zugegangen, noch vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform (01.01.2025) auf Richtigkeit der Grundstücksflächen, Wohn- und Nutzflächen zu überprüfen. Es sollte auch auf die Zuordnung (bebauter Grundbesitz, unbebaute Grundstücke und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) geachtet werden. Landwirtschaftliche Flächen sind in der Grundsteuererklärung unbedingt als solche anzugeben, unabhängig vom Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft. In aller Regel existieren separate Aktenzeichen. Keinesfalls sollen Grün-, Wald- oder Ackerflächen zusammen mit der Erklärung für das Wohneigentum abgegeben werden. Das führt zu falschen Bewertungen. Nur durch korrekte Grundsteuererklärungen können falsche Grundsteuerbescheide und deren Vollzug vermieden werden!!!

 

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