Gemeinde Hohenau wird „Digitales Amt“
Digitalminister Mehring zeichnet Bayerns digitale Vorreiter aus
Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring überreichte die neue Auszeichnung an Ersten Bürgermeister Josef Gais und Verwaltungsinformationswirt Alexander Pauli. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Verwaltungsverfahren online anbieten. Diese Kommunen erhalten vom Digitalministerium ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und werden auf der Website des Ministeriums als digitale Vorreiter veröffentlicht.
Beim Festakt in Plattling erklärte Digitalminister Dr. Mehring: „Die Digitalisierung unserer bayerischen Kommunen kommt zwischenzeitlich mit großen Schritten voran. Unser Freistaat übernimmt dabei eine bundesweite Vorreiterrolle – inzwischen tragen schon rund 400 Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke das Prädikat ‚Digitales Amt‘. Überall dort müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Zeit nicht mehr in Wartebereichen von Ämtern und Behörden vergeuden, sondern können viele Behördengänge bequem und digital erledigen – von überall aus und zu jeder Zeit. Das liegt mir am Herzen, weil in Bayerns Landratsämtern und Rathäusern, wo Politik auf die Lebenswirklichkeit der Leute trifft, über das Image des Staates in den Köpfen der Menschen entschieden wird. Mit unserem Bayern-Turbo für die Verwaltungsdigitalisierung erschaffen wir einen modernen Staat, der seinen Bürgern mit einer innovativen Verwaltung begegnet.“
https://service.hohenau.de
Die Digitale Verwaltungsplattform der Gemeinde Hohenau
Bürgermeister Josef Gais betonte: „Die Auszeichnung als Digitales Amt bestätigt unseren eingeschlagenen Weg in der Digitalisierung. Vor allem durch die Förderprogramme des Freistaates konnten wir kontinuierlich neue Online-Dienste bereitstellen und bieten nun eine bürgerfreundliche, digitale Verwaltung an. Die Nutzung dieser Dienste bringt insbesondere der Verwaltung eine erhebliche Entlastung – zum Beispiel durch den Onlineantrag für die Briefwahl oder die Onlineabgabe der Wasserzählerablesung. Die Nutzungsquote dieser Angebote liegt bei etwa 50%. Die automatisierte Verarbeitung dieser Daten entlastet die Mitarbeiter enorm. Auch andere verfügbare Dienste werden bereits genutzt, wobei hier sicherlich noch Potenzial besteht. Wir sind überzeugt, dass viele unserer bereits eingeführten Online-Dienste künftig verstärkt genutzt werden.“
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt
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